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PRAXISWISSEN SICHTFLUG

Conrad Electronic

Nach einiger Zeit nach dem Erwerb des PPL-Scheines verblassen oft die erlernten theoretischen Kenntnisse. Deshalb wurde nachfolgend versucht, die für das praktische Fliegen nach Sichtflugregeln wichtigen Punkte aufzuführen. So sind die wichtigsten Punkte des Vereinsbetriebes, der Luftverkehrsregeln und der sonstigen Erfordernisse zusammen-gestellt. Im Punkt 10. ist eine Kurzzusammenfassung, ähnlich einer CK-Liste angeführt.

 

Dies ersetzt keinesfalls ein genaues Studium der Rechtsvorschriften, es soll vielmehr zur raschen Auffrischung dienen.

 

 

INHALTSVERZEICHNIS:

1. Reservierungen von mfu-Flugzeugen 3

 

2. Bordpapiere 3

 

3. Lufttüchtigkeit, Vorflugkontrolle 4

 

4. Ein- und Ausflüge aus Österreich 4

 

5. Luftverkehrsregeln 5

 

5.1. Flugvorbereitung 5

 

5.2. Check-Listen 8

 

5.3. Ausfall der Sprechfunkverbindung 8

 

5.4. Mindestflughöhen 8

 

5.5. Reiseflughöhen 9

 

5.6. Ausweichregeln 10

 

5.7. Sichtflug-Wetterbedingungen 11

 

5.8. Zulässigkeit von Sichtflügen 11

 

5.9. Luftraumstruktur 11

 

6. Störungen 12

7. Versicherungen 12

8. GPS-Verwendung (persönliches Gerät) 12

9. Notfälle 13

10. Zusammenfassung 14

 

 

 

 

BEILAGEN:

Nachfolgend aufgeführte Beilagen sind für die VFR-Flüge wissenswert und sollten in einer Tasche auf allen Flügen mitgenommen werden:

 

mfu-Merkblatt

mfu-Versicherungs-Merkblatt

Flight-Log (Flugvorbereitungsblatt)

CK-Liste des zu fliegenden Flugzeuges (siehe 5.2.)

 

ACG-Veröffentlichungen:

Hinweise zum Ausfüllen des Flugplan-Formulares ÖnfL I-B 62/99

Wetterinfo AIC B 3/93

 

 

 

1. RESERVIERUNGEN VON MFU-FLUGZEUGEN

Ab dem Jahre 2002 erfolgt die Reservierung der mfu-Flugzeuge mittels Internet-Reservation-for Mfu-Aircrafts (IRMA). Die notwendige Internet-Adresse lautet:

 

http://www.loav.at/irma/index.html

Eine Kurzanleitung finden Sie unter der Internet-Adresse:

 

http://www.mfu.via.at/irma/anleitung.htm )

 

Reservierung entsprechend dem jeweiligen Merkblatt Punkt 7.) der mfu durchführen. Empfehlenswert ist eine Kontrolle der Eintragung in die Reservierungsliste vor Abflug auf deren Richtigkeit. Bei fehlerhaften Eintragung sollten Sie das betroffene Mitglied, oder das mfu-Büro verständigen.

 

Vorzeitige Beendigung einer Reservierung

Beenden Sie Ihren Flug signifikant vor Ablauf des eingetragenen Zeitraums, schließen Sie bitte Ihre Reservierung in IRMA vorzeitig ab, damit eventuell auf Warteliste stehende Piloten das Flugrecht erhalten.

 

Nicht-Inanspruchnahme eines reservierten Flugzeuges

Sollten Sie an der Durchführung Ihres Fluges verhindert sein , bitten wir Sie, im Interesse aller Mitglieder - um unverzügliche Stornierung Ihrer Reservierung in IRMA. Andernfalls kann ein Pönale von € 40..- verrechnet werden. Eine Verständigung der in der Warteliste eingetragenen Piloten erfolgt dann durch IRMA automatisch.

 

Flugrecht auf mfu-Flugzeugen

Grundsätzlich hat der in den Reservierungslisten stehende Pilot bis max. 1 Stunde nach Reservierungsbeginn (siehe Pkt. 7.3.1) das Flugrecht. Nach Ablauf dieser Zeit hat ein allenfalls auf Warteliste stehender Pilot das Flugrecht; ansonsten alle anderen mfu-Mitglieder.

Beachten Sie bitte, dass bei Reservierung 'ganzer Tag' dieser um 0:00 Uhr beginnt (vor allem in LOWW). Sollten Sie erst um 9:00 Uhr wegfliegen wollen, so könnte ein anderes Mitglied um 6:00 Uhr die von Ihnen reservierte Maschine rechtens in Anspruch genommen haben. Um dies zu verhindern müssen Sie, solange Sie das Flugrecht haben, Ihre Reservierung ändern.

Ist im Reservierungssystem keine Reservierung eingetragen, so kann jeder mfu-Pilot die Maschine benutzen, sofern er vor Abflug die voraussichtliche Flugzeit in das Reservierungssystem einträgt.

Beachten Sie bitte, dass Sie auf dem geflogenen Flugzeugmuster ausgecheckt sind. Sie können sonst die Versicherungsdeckung verlieren!

 

 

2. BORDPAPIERE ("Blaue Taschen")

Ausgabe der Bordpapiere erfolgt gegen Vorweis Ihrer mfu-Crewcard:

 

LOAV: Beim Flugplatzbetriebsleiter

LOWW: Am Schalter des GAT. Bitte beachten Sie, dass die Flugzeuge vom Flughafen-Personal aus dem Hangar aus- und eingebracht werden müssen. Bei stark frequentierten Tagen und Zeiten empfiehlt sich ein vorheriger Anruf beim GAT um dies zu veranlassen.

 

Der PIC hat vor jedem Antritt eines Fluges die Bordpapiere auf Vollständigkeit zu kontrollieren und sie an Bord mitzunehmen; alle in Originalausführung, keine Fotokopien.

Eintragungsschein

Verwendungs- oder Nachprüfungsbescheinigung

♦♦ Lufttüchtigkeitszeugnis Bordpapiere (weiße A5-Mappe)

Lärmzulässigkeitsbescheinigung

♦♦ Bewilligung für eine LFZ-Funkstelle

Versicherungsbestätigungen über Pflichtversicherungen

♦♦ ggf. Berichtigung des Wiege und Beladeplanes

Bordbuch

♦♦ Flug-Handbuch AFM

Flugzeugschlüssel (incl. Tankschlüssel)

Persönliche Ausweise

PPL

EFZ oder AFZ (soweit vorhanden)

 

 

 

3. LUFTTÜCHTIGKEIT, VORFLUGKONTROLLE

Lufttüchtigkeit wird dokumentiert durch:

Lufttüchtigkeitszeugnis (Bordpapiere)

Mindestausrüstung für beabsichtigten Flug (IFR, NVFR, VFR)

Offene Betriebsstunden bis zur nächsten Kontrolle (incl. Toleranz)> als beabsichtigte Flugzeit!

bis incl. 100 Betriebsstunden +/- 10 %

101 bis 1000 Betriebsstunden +/- 5 %

Mehr als 1000 Betriebsstunden +/- 50 Stunden

 

Vorflugkontrolle (= Aussen-CK entsprechend CK-Liste) stellt Flugklarheit fest.

Heimatbasis:

Bevor ein Flugzeug aus dem Hangar gerollt wird, kurzer Rundgang um das Flugzeug, um es auf offensichtliche Schäden zu kontrollieren. Wird ein solcher festgestellt, sofort Meldung machen (LOAV: bei Betriebsleiter; LOWW: telefonisch) und ins Bordbuch eintragen. Erst dann das Flugzeug bewegen.

 

Auswärts:

Nach Feststellung einer Beschädigung dem Flugplatzbetriebsleiter melden, wenn geht Zeugen die Beschädigungen zeigen oder Fotos anfertigen und ins Bordbuch eintragen, telefonische Meldung an das mfu-Büro.

 

 

 

4. EIN- und AUSFLÜGE AUS ÖSTERREICH

Definitionen:

Inland: Österreich

EU-Binnenland: A, B, D, E, F, GB, GR, I, IR, L ,N, NL, P, S, SF

'Schengenland': A, B, D, E , F, I, L, NL, P

EU-Ausland: Alle Nichtmitglieder der EU

Flugplätze: Keine ständigen Einrichtungen für Grenzkontrolle

 

 

Flüge ins EU-Binnenland von Flugplätzen (ex. Schengen):

Passkontrolle: 1 Std. vor Start/Ldg Meldung bei Flugplatzhalter (Tel. oder Fax)

Flugplan erforderlich: Bei An-/Abflug von kontrollierten Plätzen

Flüge ins 'SCHENGENLAND' von Flugplätzen:

Keine Passkontrollen. Abflug/Ankunft wie bei Inlandsflügen

Flugplan erforderlich: Bei An-/Abflug von kontrollierten Plätzen

Ausnahme: D (in Vorbereitung: I) keine Flugplan erforderlich.

Flüge ins EU-Ausland von Flugplätzen:

Passkontrolle: 1 Std. vor Start/Ldg Meldung bei Flugplatzhalter (Tel. oder Fax)

Flugplan erforderlich: Bei An-/Abflug von kontrollierten Plätzen

Kein Grenzübertritt: (Mitteilung an Sicherheitsdirektionen vom 23.2.2000)

Kein Grenzübertritt ist das bloße Überqueren der Staatsgrenze in der Luft. Nach Landung auf einem Flugplatz ohne unnötigen Aufschub wieder abfliegen und in der Zwischenzeit das Flugzeug, bzw. unmittelbare Umgebung nicht verlassen haben.

 

 

5. LUFTVERKEHRSREGELN

Nachfolgend die für die Praxis relevanten Regeln mit entsprechenden Hinweisen.

 

 

5.1. FLUGVORBEREITUNG

Entsprechend LVR § 5 muss eine Flugplanung für alle Flüge über Flugplatznähe hinaus vor Flugantritt vom PIC erstellt werden. Fehlt diese, so wird eine Verwaltungsübertretung begangen, ggf. ist die Versicherung leistungsfrei undes könnte ein von Gericht zu ahndender Tatbestand vorliegen.

 

Nichts vergessen, verwenden Sie ein Formular (z.B. Flight-Log).

 

WANN? Vor Beginn eines Fluges

WELCHER FLUG? Über Flugplatznähe hinaus (Sichtbereich des Flugplatzes),

Flüge über Bundesgrenze; IFR-Flüge,

WER? PIC (auch verantwortlich, wenn delegiert wird)

INHALT? Flugdurchführungsplan (Vorbereitung des Fluges)

Betriebsflugplan (Vorbereitung des Flugzeuges)

 

Flugdurchführungsplan:

 

Flugplanung Alle Orientierungsmöglichkeiten (terrestrische, funktechnische, satteliten- technische). An- und Abflugverfahren müssen eingehalten werden.

Wetterberatung Neueste Wettermeldungen und Wettervorhersagen

Flugberatung Luftfahrt-Informationsdienst (alle NOTAM's)

Privatflugplätze - Zustimmung zur Landung, Öffnungszeiten

Ausland: fremde Rechtsvorschriften beachten

Ausweichmaßnahmen Ausweichflugplätze entspr. Wetter, Notlandemöglichkeiten

 

Unterlagen Luftfahrtkarten, Sichtflugkarten, GPS-Karten, Wetterberichte, AIP, NOTAM, (ggf. Jeppesen, Bottlang, etc.), GPS

 

Betriebsflugplan:

Benzinberechnung Tankinhalt-verbrauchter Benzin=Restmenge (Res.)

Start- und Landestrecken Berechnung bzw. Kontrolle

Beladeberechnung Gewichte, Hebelarme und Momente

Betriebssicherheit Geschwindigkeiten, Flugmanöver, Zulassungsart

Geräteanzeigen Max. und Min.-Werte

Flugklarheit Outside-CK

Funk-CK CK der Funk- und sonstigen Ausrüstung

 

Unterlagen: Flugzeugdokumente, Betriebsanweisungen, Flugzeughandbücher (AFM), Betriebshandbücher, Check-Listen, zusätzliche Besprechung mit Fluglehrern oder erfahrene Piloten (!).

 

Bei Verwendung eines GPS können einige Punkte mit dem Gerät erfolgen (siehe auch Pkt. 8. GPS-Verwendung, Seite 11). Bei den meisten Geräten ist allerdings eine Dokumentation dieser Punkte des erfolgten Fluges nicht möglich, deshalb ist die zusätzliche Verwendung eines Flight-Log's zu empfehlen.

 

 

 

SCHEMA EINER FLUGVORBEREITUNG

Worauf sollte bei den einzelnen Punkten geachtet werden? Wo findet man Unterlagen, Angaben darüber?

Am besten erledigt man die einzelnen Punkte immer nach dem gleichen Schema, deshalb ist ein Formblatt anzuraten.

 

5.1.1. Vorarbeiten:

Vorgesehene Strecke – Kontrolliere:

Wettermeldungen METAR, TAF, GAFOR, Warnmelungen, etc

Geeignete Strecke Min. Höhe, Talflugwege, Orientierungsmöglichkeit

Kontrollierte Lufträume (C,D) AIP: ENR 1.4 ICAO-Karte, Sichtflugkarte 1:300.000, GPS-Karte

Flugbeschränkungs-, Gefahrengebiete AIP: ENR 5.1 ICAO-Karte, Sichtflugkarte 1:300.000, GPS-Karte

Militärische Tieffluggebiete AIP: ENR 5.3 ICAO-Karte, Sichtflugkarte 1:300.000

Segelflug- ,Hängegleitergebiete AIP: ENR 5.5 Sichtflugkarte 1:300.000, GPS-Karte

Naturschutzgebiete AIP: ENR 5.6 ICAO-Karte, Sichtflugkarte 1:300.000, GPS-Karte

NOTAMS NOTAM-Abo, AIC

 

Abflugflugplatz - kontrollieren:

Geeigneter Startplatz: PPR, Betriebszeiten, TODA, NOTAM, Betankung, Zoll.

 

Landeflugplatz - kontrollieren:

Geeigneter Landeplatz PPR, Betriebszeiten,LDA, NOTAM, Betankung, Zoll.

 

Ausweichflugplatz- kontrollieren:

Geeigneter Landeplatz: PPR, Betriebszeiten, LDA, NOTAM, Betankung, Zoll.

 

Unterlagen: ICAO-, Sichtflug- und/oder GPS-Karte, Straßen-Karte, MET- Berichte, AIP, Bottlang, NOTAM's

 

 

5.1.2. Streckenplanung:

Leistungseinstellun: für Steig-, Reise- und Sinkflug

 

Startflugplatz Abflugverfahren, Abfluginformationen (ATIS), XPDR-Einstellung

 

Streckenflug Wegpunkte - Alle Orientierungsmöglichkeiten

Terrestrische Geländemerkmale

Funktechnische Band, Frequenz, Peilung, Distanz

Satellitentechnische Länge und Breite, Kennung

Kurse: MT, DIST,

Höhen: MSA, FL (VFR-Halbkreisregel),

Zeiten: TIME, PLD ETO, ATO festhalten

Auffanglinien festlegen: Autobahnen, große. Flüsse, Bahnlinien, Bergketten, etc.

Frequenzen: notieren für MET, ATIS, FIS während des Fluges

 

Landeflugplatz Anflugverfahren, Anfluginformationen (ATIS), XPDR-Einstellung

 

Notmassnahmen Wichtige Frequenzen für Notfälle (Radarunterstützung)

 

Auslandsflug Ggf. Abflug und Ankunftsmeldung für Grenzkontrolle, CK Unterschiede zu österr. Gesetzen und Vorschriften (LVR etc.)

 

Unterlagen Wie 5.1.1.

 

 

5.1.3. Benzinberechnung:

Start und Rollen Notwendige Benzinmenge

Steigflug Notwendige Benzinmenge, entsprechend Leistungseinstellung

Reiseflug " A

Sinkflug "

Ausweichplatz "

Berücksichtigen Route-Reserve für Wind: 6 % von "A"

 

Unterlagen Flugvorbereitung, Manual

 

5.1.4. Start- und Landestreckenberechnung:

 

Startstreckenberechnung Vorhandene TODA, und Piste lt. AIP oder Bottlang heraussuchen, entsprech- end AFM erforderliche Startrollstrecke ermitteln.

Landestreckenberechnung " (gilt auch für Ausweichplatz), vorhandene LDA heraussuchen, berück- sichtigen: Wind, Pistenbeschaffenheit.

 

Unterlagen Bottlang, AFM

 

 

5.1.5. Beladeberechnung

 

Beachten, dass die Dimensionen richtig sind (G, lbs, kg, lit, in, m, cm, ...)

Gewichte ermitteln Eigengewicht

Treibstoff

PIC und CO

Passagiere

Gepäck

Hebelarme und Momente berechnen

Kontrolle Gesamtgewicht

Gesamtmoment und Lage des Gesamtschwerpunktes

 

Unterlagen AFM

 

 

5.1.6. Flugzeugausrüstung

Entsprechende Flugzeugausrüstung ermitteln

Funk V

Navigation D (DME), F (ADF), L (ILS), O (VOR), R (B-RNAV=GPS)

Radar C (XPDR)

ELT E

 

Bemerkung zu 5.1.1. bis 5.1.6.:

Um keinen Punkt zu vergessen ist die Verwendung eines systematisierten Ablaufes zu empfehlen (Formular). Alle Informationen die selbstständig erstellt werden sollen dokumentiert (FK, EDV-Ausdruck) und auf dem Flug mitgenommen werden. Bei Verwendung eines GPS können die Pkt. 2, 3 und teilweise 4 damit erledigt werden (incl. Dokumentation).

 

 

5.1.7. ATC – Flugplan "FP"

Wenn notwendig oder gewünscht wird ist mit obigen Planungen ein ATC-Flugplan zu erstellen. Anleitung siehe ÖNfL I-B 62/99 siehe auch 5.6.

 

Ein FP MUSS abgegeben werden:

Kontrollierten Flug (IFR, SVFR, NVFR, Flug in Luftraumklasse C oder D).

 

Grenzüberschreitenden Flug (vor dem Abflug, Ausnahme: D, I?)

 

 

Ein FP KANN abgegeben werden:

Für jeden anderen Flug

 

 

Frühester Zeitpunkt: keine Vorschrift, zu früh besteht Gefahr von Missverständnissen, Ausland: Info bei AIS!

Laufzeit des FP: 60 Minuten; VORHER NEUE EOBT mitteilen

Abflugmeldung: Wenn EOBT mehr als 15 Minuten überschritten -> Meldung

Landemeldung PIC muss FP schließen (außer bei kontrollierten Flugplatz, "NO ATA")

5.2. CHECK-LISTEN

Check-Listen sind Kurzauszüge des entsprechenden AFM. In persönlichen CK-Listen können zusätzliche Punkte zur Erinnerung des Piloten natürlich eingetragen werden. Um die Flugvorbereitung auch auswärts erledigen zu können, sollten Sie Ihre persönlichen CK-Liste mit folgenden zusätzlichen Informationen ausstatten (einzelne Abschnitte farblich kennzeichnen zum schnellen Auffinden):

Speed-Table Aufstellung wichtiger Geschwindigkeiten (Vx, Vy, Va, Vs, etc.)

Aussen-CK-Liste

♦♦ Betriebs-CK-Liste Für einzelne Phasen (Motorstart, Rollen ,Power-CK, Start, Steigflug, Reiseflug, Sinkflug, Anflug, Landung, Abstellen)

Not-CK-Liste

Leistungen Tabellen oder Kurven für: Steigflug, Reiseflug, Sinkflug, Beladung, Benzinverbrauch, Start- und Landestrecken

 

 

 

5.3. AUSFALL DER SPRECHFUNKVERBINDUNG

Im nicht kontrollierten Flug:

Flug in VMC fortsetzen

Transponder : 7600 schalten (auch bei el. Ausfall)

♦♦ Auf nächsten geeigneten, nicht kontrollierten Flugplatz landen (Pistenrichtung entsprechend Signalfeld, mittels Handy Kontakt aufnehmen oder Lichtsignale befolgen)

 

Im kontrollierten Flug:

 

Sechkontakt möglich (Handfunkgerät oder Handy)

pr Flug in VMC fortsetzen und Anweisungen befolgen

Transponder : 7600 schalten (auch bei elektrischen Ausfall)

 

n Sprechkontakt vorhanden:

Kei Auf nächsten geeigneten Flugplatz landen, ev. veröffentlichte Verfahren bei Funkausfall befolgen.

Nach erhaltener Freigabe zum Einflug in die Kontrollzone: entsprechend Freigabe weiter fliegen und auf Lichtsignale der FVK warten.

Landung der in Betracht kommenden Flugverkehrskontrollstelle melden

♦♦ Nach erhaltener Freigabe zum Einflug in die Kontrollzone: entsprechend Freigabe weiterfliegen und auf Lichtsignale der FVK warten.

 

 

 

5.4. MINDESTFLUGHÖHEN

Mindestflughöhen über dichtbesiedeltem Gebiet; Industriegelände (feuer- oder explosionsgefährdet; Menschenansammlungen im Freien ist so zu fliegen, dass:

1. Landung im Notfall ohne Gefährdung möglich

2. Jedoch MIN. 300 m über höchstem Hinderniss innerhalb 600 m Entfernt

Über Wien 1000 m GND

" Graz, Linz, Klagenfurt, Salzburg 900 m GND

" Innsbruck 600 m GND

Ansonsten 150 m GND

Brücken, verspannte Seile dgl. dürfen nicht unterflogen werden.

 

 

 

5.5. REISEFLUGHÖHEN - HALBKREISREGEL

Sichtflüge müssen im Reiseflug (ist ein Flugabschnitt, bei dem längere Zeit in gleicher Höhe und Richtung geflogen wird; nicht Steig- und Sinkflug) entsprechend dem missweisenden Kurs, in einer Höhe von mehr als 900 m MSL (= 3.000 ft MSL) oder 100 m GND (= 1.000 ft MSL) in

Flugflächen z.B. FL 045 (Höhenmesser auf Standard 1013,2 hPa)

 

durchgeführt werden (wenn nicht von einer FVK-Stelle anderes aufgetragen wurde). Entsprechend der 'Tabelle der Reiseflughöhen' AIP ENR 1.7-4

ACHTUNG: Bei Luftdruck unter 997 hPa 'sinkt' die niedrigst benutzbare Flugfläche (FL 035) unter 3000 ft QNH, d.h. in diesem Fall ist noch mit QNH-Einstellung zu fliegen!

 

Zur Klarstellung:

Sollten Sie Kontakt mit Wien-Information (118,52 MHz) aufnehmen und es wird Ihnen ein Transponder-Code und ein QNH-Wert von Wien mitgeteilt (die zurückgelesen werden müssen), so bleibt dieser Flug jedenfalls ein unkontrollierter Sichtflug und die Wahl der korrekten Flughöhe trifft alleine der PIC. Das heißt, dass auch diese Sichtflügen unter obige Regel fallen. Bei Flügen nach Osten (missweisender Kurs 000° bis 179°) sind sie in den Flugflächen 35, 55, 75, 95 usw. und bei Flügen nach Westen (180° bis 359°) in den Flugflächen 45, 65, 85, 105 usw. durchzuführen. Damit sollt eine Zusammenstossgefahr mit anderen Luftfahrzeugen auf Gegenkurs ausgeschlossen werden.

 

ACHTUNG: Wenn Sie längere Reisflüge machen unbedingt Luftraumstruktur kontrollieren, dass keine Luftraumverletzungen passieren (z.B. Luftraumklasse F wird D: Freigabe notwendig !)

 

 

 

5.5.1. Höhenmessereinstellverfahren

Um die verschiedenen Höhenmesser-Einstellverfahren in Erinnerung zu rufen finden Sie nachfolgende Aufstellung.

 

Standard-Atmosphäre

Bei dieser standardisierten Atmosphäre ist jeder Höhe eine entsprechende Temperatur zugeordnet.

 

Fuß

°C

Fuß

°C

Fuß

°C

Fuß

°C

MSL

15

4000

7

8000

-1

15000

-15

1000

13

5000

5

9000

-3

18000

-21

2000

11

6000

3

10000

-5

20000

-25

3000

9

7000

1

12000

-9

 

 

 

Temperaturverteilung: 2 °C / 1000 ft

1 hPa = 30 ft

 

Für die Höhenmessereinstellung gibt es 3 Werte:

 

QNH Wert kommt von ATC Höhenmesser zeigt Platzhöhe

QFE Wert kommt von ATC Höhenmesser zeigt 0

QNE Standard 1013,2 hPa Höhenmesser zeigt Flugplatzhöhe bei Standardluftdruck

 

 

 

QNH-Höhe QNH- altitude

Die Höhe, die ein Höhenmesser anzeigt, wenn auf der Druck-korrekturskala der QNH-Wert eingestellt ist.

 

 

Wahre Höhe True altitude

= temperaturkorregierte QNH-Höhe,

 

Die wahre Höhe ist die Höhe über dem Meeresspiegel

 

 

Druckhöhe Pressure altitude Wichtig für Leistungsdiagramme!

Die Höhe in der Standardatmosphäre, die dem in der Flughöhe herrschenden Luftdruck entspricht

 

Wenn Standard-Druckwert 1013,2 hPa eingestellt ist, so wird immer die Druckhöhe angezeigt

 

 

Dichtehöhe Density altitude

= temperaturkorrigierte Druckhöhe.

 

Die Höhe in der Standardatmosphäre, die der in der Flughöhe herrschenden Luftdichte entspricht

 

Ansteigende Temperatur verringert Luftdichte! Dichtehöhe ändert sich um 1 °C = 120 ft

 

Bei Standardbedingungen (Druck und Temperatur):

Wahre Höhe = Druckhöhe = Dichtehöhe

 

 

Absolute Höhe Absolute altitude

Die tatsächliche Höhe eines Flugzeuges über dem überflogenen Gelände

 

 

 

5.6. AUSWEICHREGELN

Vorrang: Wer Vorrang hat, Richtung und Geschwindigkeit beibehalten.

Gegenrichtung – beide nach rechts ausweichen

Kreuzende Kurse – Rechtsvorrang

Landende und im Endanflug befindliche Flugzeuge

Tiefer fliegende Flugzeuge

 

Flugplatznähe: Flugplatzverkehr beobachten, in Verkehrsablauf einordnen oder deutlich erkennbar heraus- halten, wenn nicht gelandet wird.

 

Platzrunde: KEINE Vollkreise!!

Wenn große Verkehrsdichte herrscht und Separation nötig ist:

Langsamflug

In Platzrundenhöhe eine Runde fliegen

Durchstarten(seitlich der Piste, damit PIC Verkehr beobachten kann)

 

Rollende Flgz. Gegenrichtung anhalten, beide nach rechts ausweichen

Kreuzende Kurse- Rechtsvorrang

 

 

 

 

 

 

5.7. SICHTFLUG-WETTTERBEDINGUNGEN VMC

FLUGSICHT

WOLKENABSTAND

HOR. / VERT.

HÖHEN-

BEREICH

LUFTRAUM

KLASSE

8 km

 

1,5 km

300 m

in und über

3050 m, 10.000 ft MSL

C,D,E,G

 

 

5 km

 

 

1,5 km

300 m

unter

3050 m, 10.000 MSL

C,D,E,

über

900 m, 3000 ft MSL

oder

300 m, 1000 ft GND

F,G

in oder unter

900 m, 3000 ft MSL

oder

300 m, 1000 ft GND

F

1,5 km

(Ausnahme

Hubschrauber)

frei von Wolken

und

Erdsicht

in oder unter

900 m, 3000 ft MSL

oder

300 m, 1000 ft GND

G

 

In CTR: Hauptwolkenuntergrenze min. 450 m, Bodensicht 5 km

Sind diese Werte nicht gegeben, so SVFR:

Hauptwolkenuntergrenze min. 200 m, Bodensicht 1,5 km

 

 

5.8. ZULÄSSIGKEIT VON SICHTFLÜGEN

VFR-Flüge sind zulässig:

nur bei TAG und AUSREICHENDER HELLIGKEIT

♦♦ wenn AUSWEICHMASSNAHMEN und ZEITRESERVE vorhanden sind:

 

D.h. es kann nicht immer bis ECET geflogen werden! So können Wolken oder tiefstehende Sonne zu schlechten Sichtbedingungen vor ECET führen, sodass ein Flug nicht mehr legal ist!

 

 

5.9. LUFTRAUMSTRUKTUR

Klasse

Type

Gebiet

Freigabe

Kontrollierter Luftraum

C

SRA

Graz, Linz, Salzburg, Wien

JA

D

CTR,CTA,TMA, SRA

MCTR, MATZ, MTMA

Diverse

In den Betriebsstunden

JA

E

CTA, TMA

 

NEIN

Nichtkontrollierter Luftraum

F

zeitweiser Luftraum

Vöslau, Wr. Neustadt Ost, Wels

NEIN

G

Nicht C,D,E,F

gesamter Luftraum

NEIN

 

Freigaben sind bei Flugverkehrskontrolle zu beantragen:

TWR

RADAR (APP, ACC)

FIS erteilt nur Informationen, keine Freigaben!

Luftraumstruktur ersichtlich in ICAO-Karte, auch in Jeppesen GPS-Karte

 

6. STÖRUNGEN

Bei Störungen an einem mfu-Flugzeug ist entsprechend dem mfu-Merkblatt Pkt. 10. vorzugehen.

 

1. Die Störung ist im Bordbuch einzutragen.

 

2. Zusätzlich hat der PIC selbst oder durch einen Vertreter (Verantwortung bleibt jedoch beim PIC) eine entsprechende Meldung abzugeben. In LOAV kann dies über den Wetterrechner (der einen entsprechenden Link zu unserem Formular hat) vor der Betriebsleitung erfolgen oder über Internet unter der Adresse:

http://www.mfu.via.at/stoerung.htm

 

3. Die Inbetriebnahme eines Luftfahrzeuges, bei dem eine Störung im Bordbuch eingetragen ist kann lgen:

erfo wenn die Störung die Flugklarheit des beabsichtigten Fluges nicht beeinträchtigt,

wenn Störung durch eine Werft behoben und mit Stempel aufgehoben wurde,

♦♦ wenn ein, für dieses Flugzeugmuster zugelassener Wart die Flugklarheit bestätigt

nach Rücksprache mit Hrn. P. Tiefbrunner oder dem Referenten für Technik.

 

4. Durch Festlegung der vorstehenden Punkte ist jedoch die Verpflichtung eines Piloten keineswegs aufgehoben, sich - unabhängig von der Eintragung über eine Beanstandung - vor Inbetriebnahme des Luftfahrzeuges durch die obligatorische Vorflugkontrolle von der Flugklarheit des Flugzeuges zu überzeugen.

Liegt eine Störung, außerhalb des Flugplatzes Vöslau- vor, ist es empfehlenswert sich mit Hrn. Tiefbrunner, mfu-Büro, Referent für Technik (Reihenfolge empfehlenswert) in Verbindung zu setzen und weitere Vorgehensweise abzusprechen.

 

 

7. VERSICHERUNGEN

Für alle mfu-Flugzeuge wurden die gesetzlichen Pflichtversicherungen mit folgenden Versicherungs-summen abgeschlossen:

 

Flugzeug Haftpflichtversicherung 2.906.913.- €

-"- für DNF, DRA, KES, KIS, KMU 4.360.370.- €

Haftpflichtversicherung für Flugunfalluntersuchungskosten 21.802.- €

Passagier Haftpflichtversicherung für Personenschaden 218.018.- €

-"- für Sachschaden 1.817.- €

Passagier Sitzplatz-Unfallversicherung 40.000.- €

 

Weiters sind für alle mfu-Flugzeuge Vollkaskoversicherungen abgeschlossen. Hier beträgt das Risiko für den Piloten:

 

OE-KAS 3.637.- €

OE-KMU 3.198.- €

OE-KIS, KES 2.907.- €

alle anderen 2.108.- €

 

Im Versicherungsfall muss der PIC die Obliegenheitspflichten der mfu übernehmen, um den vollen Versicherungsschutz zu erhalten. (siehe auch gültiges Merkblatt der mfu, und Versicherungsmerkblatt. Beide unter: http:// www.mfu.info/).

 

 

8. GPS-VERWENDUNG

Die Verwendung eines GPS als weiteres unterstützendes Navigationsinstrument ist auf jeden Fall zu empfehlen. Ein alleiniges 'Verlassen' auf dieses Gerät kann jedoch zu extrem gefährlichen Situationen führen und ist zu vermeiden.

Weiters kann dieses Gerät, sofern es eine Trace-Funktion hat, für eine Dokumentation jedes Fluges als Beweis ausgezeichnet dienen.

Weiters sollte die Bedienung des Gerätes laufend geübt werden, sodass es im Flug zu keiner Fehlbedienung kommen kann.

 

Nachfolgende Bemerkungen beziehen sich auf das Gerät: GARMIN GPS III Pilot

Sofern ein Überspielkabel (Verbindung GPS-Computer) und eine Software (z.B. Waypoint +) vorhanden ist, kann ein Datenaustausch und –sicherung unkompliziert vorgenommen werden.

 

GPS-Programmierung

Für die Verwendung für Sichtflüge müssen die VFR-Waypoints der gewünschten Flugplätze eingeben werden.

 

Flugvorbereitung

Eine wesentliche Unterstützung ist das Gerät bei der Flugvorbereitung. Sofern die VFR-Waypoints für die entsprechenden Anflugverfahren eingegeben worden sind, kann die Streckenplanung einfach erfolgen. Wenn im SETUP-PLAN (Unterprogramm von ROUTES) folgende Werte eingegeben werden:

SPEED

DEPARTURE TIME

FUEL-FLOW

 

rechnet das GPS folgende Werte für den jeweiligen Waypoint der Route aus:

 

COURSE

DISTANCE

ETA

FUEL

LEG DISTANCE

LEG FUEL

LEG TIME

SUNRISE

SUNSET

TIME TO

 

Diese Werte können für die Flugvorbereitung in ein Navigations-Log übertragen werden.

 

Flugüberwachung

Wenn nach dem Start die aktuellen Werte des SETUP-PLAN korrigiert werden und die Trace-Funktion aktiviert ist, kann eine präzise Überwachung laufend erfolgen. Nach jedem Flug können die jeweiligen Plot's abgespeichert werden.

 

 

 

9. NOTFÄLLE

 

9.1. NOT-CK-LISTEN

Während des Fluges sollten die Notcheckliste beim PIC bereit sein, und nicht in der Bordtasche, im Gepäckraum unter Koffern liegen. Vorzugsweise sollte sie bei der Normal-CK-Liste beiliegen und wegen schnellerer Auffindbarkeit farblich gekennzeichnet sein.

 

 

9.2. Not-Ausrüstung

Es sollte die vorhandene Notausrüstung (Wo?) des zu fliegenden Flugzeuges bekannt sein:

Apotheke

Feuerlöscher

♦♦ ELT (Auslösung, transportabel, etc)

 

 

Eine persönliche Notausrüstung sollte immer dabei sein:

Handy

Handfunkgerät

♦♦ Signalstift mit roten Raketen

Multiwerkzeug (Leatherman oder Ä. für Befreiung aus Flugzeug, Durchschneiden von Sicherheits- gurten)

Rettungsdecke

 

 

9.3. Hilfe in Notfällen

Bei Notfällen kann jeder Pilot erreichbare FVK- und Info-Stellen um Unterstützung bitten. Sofern Funkkontakt zustande kommt und eine Identifikation möglich ist, wird diese auch gegeben. Wichtig ist bei der Hilfsanforderung den angesprochenen Stellen die Position, den Notfall und die beabsichtigte Hilfestellung mitzuteilen. Je früher dies erfolgt, umso effizienter wird die Hilfestellung sein.

10. ZUSAMMENFASSUNG

VOR DEM FLUG:

1. Flugvorhaben festlegen

 

Geschätzte Dauer des Fluges (Hin- und Rückflug)

Wetterberichte auf Flugdurchführbarkeit kontrollieren

Flugzeugreservierung vornehmen, offene Flugzeit kontrollieren

Bei Auslandsflüge (ex. Schengen): Fluganmeldung für Grenzabfertigung)

2. Flugvorbereitung

 

Flugdurchführungsplan

Betriebsflugplan

3. ATC-Flugplan bei Bedarf aufgeben

 

 

DER FLUG:

4. Reservierung kontrollieren

 

5. Bordpapiere kontrollieren

 

Vollständigkeit, incl. Checklisten

Bordbuch: auf Störungseintragungen und Benzinmenge überprüfen

Genug offene Gesamtflugstunden für Flugvorhaben

6. Vorflugkontrolle lt. CK-Liste

 

7. Persönliche Flugunterlagen kontrollieren

 

Lizenzen, Karten, Flugvorbereitung, GPS, CK-Listen; Bottlang,

ATC-Flugplananleitung, Wetterschlüssel

8. Flug: dabei berücksichtigen:

 

An- und Abflugverfahren einhalten

Mindestflughöhen

Reiseflughöhen (Halbkreisregel)

Höhenmessereinstellungen

Ausweichregeln

Sichtflug-Wetterbedingungen

Luftraumstruktur beachten (ggf. Freigaben zeitgerecht einholen!)

 

NACH DEM FLUG:

9. ATC-Flugplan schließen (falls einer aufgegeben wurde)

 

10. Flugzeug versorgen

 

Bei Bedarf einbremsen, verankern oder hangarieren

CK: alle Verbraucher aus, Hauptschalter aus!

Pitotabdeckung anbringen

Absperren